Methoden
Die Basis einer Sitzung ist das gemeinsame Gespräch.
Die angewandten Methoden richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und Anliegen der Klientinnen und Klienten.
So können im Rahmen der system- und verhaltenstherapeutischen Methoden auch Körperwahrnehmungsübungen, Entspannungsverfahren oder hypnotherapeutische Verfahren zum Einsatz kommen.
Einzelpersonen
Jeder Mensch kann in seelische Nöte geraten. Sei es durch den Lauf der Entwicklung oder schicksalhaft eingetreten, entstandenes psychisches Leiden kann lähmen und eine Weiterentwicklung erschweren oder verhindern.
In der Einzeltherapie werden die Anliegen erfasst und Ziele formuliert, gemeinsam Lösungswege entwickelt und verschüttete Ressourcen wieder aktiviert.
Paare
In einer Beziehung sind schwierige Situationen infolge unterschiedlicher Interessen, Zielsetzungen, Wertvorstellungen, Wünsche oder Bedürfnisse unvermeidlich.
Häufig drehen sich Paare in festgefahrenen Mustern, welche konstruktive Konfliktlösungen verhindern.
Meine Aufgabe als Paartherapeutin ist es, gemeinsame und individuelle Anliegen zu erfassen und mit Ihnen gemeinsam Wege zur Konfliktlösung zu erarbeiten.
Jugendliche
Jugendliche stehen in unserer heutigen Gesellschaft vor vielfältigen Aufgaben. Schwierigkeiten bei deren Bewältigung können zu persönlichen Krisen, zwischenmenschlichen Konflikten oder psychischem Leiden führen.
Ich unterstütze Jugendliche auf ihrem Weg heraus aus Angststörungen, Depressionen, Zwangssymptomen, selbstverletzendem Verhalten sowie Essstörungen.
Im Verlauf der Behandlung ist ein Einbezug der Eltern möglich.
Supervision und Selbsterfahrung
Supervision und Selbsterfahrung sind im Einzel- und Gruppensetting möglich und sind an den Vorgehensweisen der systemischen Therapie und der kognitiven Verhaltenstherapie orientiert.
Kosten
Selbständige Finanzierung der Einzeltherapie:
Als Selbstzahler*in tragen Sie die Kosten (160 Fr. / 50 Min.) für die Therapie vollumfänglich. Sie benötigen keine Anordnung von Ihrer Hausärzt*in. Eine psychiatrische Diagnose ist nicht erforderlich.
Übernahme der Kosten durch die Grundversicherung der Krankenkasse:
Hierfür benötigen Sie eine Anordnung durch Ihre Hausärzt*in oder Ihre Psychiater*in. Bei einer Anordnung werden 15 Sitzungen Psychotherapie verordnet, eine Verlängerung der Anordnung um weitere 15 Sitzungen ist möglich. Weitere Anordnungen müssen durch eine Fachärzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgen.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten abzüglich ihrer jährlichen Franchise und Ihrem Selbstbehalt.
Anordnungsformular für Ärztinnen und Ärzte
Paartherapie:
Die Kosten von 288 Fr. / 90 Min. werden beiden Personen jeweils hälftig in Rechnung gestellt. Eine Kostenübernahme für Paartherapie durch Grund- oder Zusatzversicherungen der Krankenkassen ist nicht möglich.
Supervision und Selbsterfahrung: Dauer und Kosten der Sitzungen nach Absprache.
Jugendliche
Jugendliche stehen in unserer heutigen Gesellschaft vor vielfältigen Aufgaben. Schwierigkeiten bei deren Bewältigung können zu persönlichen Krisen, zwischenmenschlichen Konflikten oder psychischem Leiden führen.
Ich unterstütze Jugendliche auf ihrem Weg heraus aus Angststörungen, Depressionen, Zwangssymptomen, selbstverletzendem Verhalten sowie Essstörungen.
Im Verlauf der Behandlung ist ein Einbezug der Eltern möglich.